Sie möchten Mitglied werden?
Laden Sie sich einfach und Beitrittserklärung herunter und schicken es uns zu. Beitrittserklärung
Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.
Sie möchten Mitglied werden?
Laden Sie sich einfach und Beitrittserklärung herunter und schicken es uns zu. Beitrittserklärung
Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir melden uns bei Ihnen.
Nautischer Verein Flensburg e.V.
Vorsitzender
J.F. Jensen
Schriftführer stellv.
Kapitän Hermann Burgwedel
Telefon: +49.4631.1669
eMail: info (at) nautischer-verein-flensburg (punkt) de
Nautischer Verein Flensburg e.V.
Vorsitzender
J.F. Jensen
Schriftführer und Geschäftsstelle
Chr. Cieplik
Telefon: +49.461.3.22.11
Telefax: +49.461.90.93.99.8
eMail: info (at) nautischer-verein-flensburg (punkt) de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Chr. Cieplik
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich cheap oakleys sunglasses ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Nautischer Verein Flensburg e.V.“
Er ist im Jahre 1967 gegründet.
Der Sitz des Vereins ist Flensburg.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg eingetragen.
§2- Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Handelsschifffahrt und des Seewesens durch Information und Berufsbildung auf dem Gebiete der Handelsschifffahrt, insbesondere durch Vortragsveranstaltungen.
Der Verein ist selbstlos tätig und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch satzungsfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Vorstand und Beirat sind unentgeltlich tätig.
§3 – Mitgliedschaft und Ernennung von Ehrenmitgliedern
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss des Vorstandes solche Mitglieder ernannt werden, die sich besondere Dienste um den Nautischen Verein und seine Ziele erworben haben.
§4 – Beitrag
Der Jahresbeitrag wird alljährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
§5 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Sie muss spätestens zwei Monate vor Jahresschluss schriftlich erfolgen. Der Austritt befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrages.
Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Beitragszahlung länger als zwei Jahre im Rückstand bleibt oder den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.
Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Der Ausgeschlossene hat die Möglichkeit einer Berufung an die Mitgliederversammlung binnen 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
§6 – Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§7 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden,
bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
zwei Schriftführern und
dem Kassenführer.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
Dem Vorstand liegt die selbständige Erledigung aller Aufgaben des Vereins ob. Er regelt seine Geschäftsordnung selbst.
Zur Unterstützung des Vorstandes kann ein Beirat gebildet werden.
Der Beirat soll nach Möglichkeit die gleiche Anzahl von Mitgliedern wie der Vorstand, höchstens jedoch zehn Mitglieder haben.
Der Vorstand und der Beirat werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Jährlich scheiden in einem besonders festgelegten Turnus geschäftsführende Mitglieder und Mitglieder des Beirates aus. Dieser Turnus bestimmt sich nach der Amtszeit der Vorstands- und Beiratsmitglieder. Wiederwahl ist zulässig.
Scheidet vor der Zeit ein Vorstands- oder Beiratsmitglied aus, so erfolgt die Ersatzwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen.
§8 – Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat alljährlich innerhalb der ersten drei Monate eine ordentliche Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung mit 14-tägiger Frist unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
Die Versammlung ist zuständig für:
a) Wahlen zu den Ämtern des Vereins;
b) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Kassenabrechnung;
c) Entlastung des Vorstandes;
d) Änderung der Satzung;
e) Festsetzung des Jahresbeitrages;
f) Beschlussfassung über Berufung ausgeschlossener Mitglieder;
g) Anträge der Mitglieder.
Zur Beschlussfassung einer ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Anwesenheit von mindestens zwanzig Mitgliedern erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine neue Generalversammlung innerhalb von 14 Tagen einzuberufen. In dieser Mitgliederversammlung wird über die wegen Beschussunfähigkeit unerledigt gebliebenen Punkte ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen abgestimmt.
Über den Ablauf der Mitgliederversammlungen, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, welches am Schluss der Versammlung durch den Versammlungsleiter und den Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§9 – Kassenprüfer
Zwecks Kontrolle der Kassenführung werden zwei Mitglieder, die nicht dem Vorstand Cheap NFL Jerseys angehören dürfen, für eine Amtszeit von zwei Jahren zu Kassenprüfern gewählt. Sie führen ihre Prüfung jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung durch und berichten über das Ergebnis der Prüfung. Jährlich scheidet ein Prüfer aus. Wiederwahl ist zulässig.
§10 – Wahl und Abstimmung
Bei Wahlen und Abstimmungen hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Soweit das Gesetz oder die Satzung nichts anderes vorschreiben, entscheidet die Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Nicht erschienene Mitglieder können bei gleichzeitiger schriftlicher Anzeige an den Vorstand andere erschienene Mitglieder bevollmächtigen, für sie zu stimmen. In diesen Fällen werden Beschlüsse durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel, falls die Versammlung nichts anderes beschließt. Es entscheidet die Mehrheit der von den anwesenden ordentlichen Mitgliedern oder den bevollmächtigten Vertretern abgegebenen Stimmzettel. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
§11 – Auflösung des Vereins
Die Auflösung der Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Einladung muss zweimal mit achttägiger Pause erfolgen, letztmalig drei Wochen vor dem Versammlungstermin. Zu dem Auflösungsbeschluss ist die Anwesenheit von mindestens 50% der Mitglieder erforderlich. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der Erschienenen beschlossen werden.
Ist die zu Cheap Jerseys diesem Zweck einberufene Versammlung gem. Abs. 1 nicht beschlussfähig, so ist binnen vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig ist.
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§12
Diese Satzung ist in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17. April 1967 beschlossen worden. Sie wurde zuletzt durch die ordentlichen Mitgliederversammlungen vom 19. Februar 1981, vom 18. Februar 1982, vom 13. Februar 1986 und vom 09. Januar 2006 geändert.
19.12.2016
Sehr geehrte Mitglieder,
wir laden Sie herzlich ein zur 50. Ordentlichen Mitgliederversammlung, sowie zum vierten Nautischen Abend des Winterhalbjahres 2016 / 2017:
am Hochzeiten Donnerstag, dem 12. Januar 2017.
im Restaurant Borgerforeningen Flensburg, Holm 17.
Zunächst freuen wir uns auf alle Teilnehmer zum Nautischen Klönschnack um 19:00.
anschließend um 19:30 Uhr zur 50. Ordentlichen Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
Aussprache über den als Anlage beigefügten Jahresbericht 2016
Entgegennahme der Kassenabrechnung und Bericht des Kassenführers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Festsetzung des Jahresbeitrages 2017
Wahlen zu den Ämtern des Vereins:
Vorsitzender
vier Beiratsmitglieder
Anträge der Mitglieder
Wir bitten unsere Mitglieder, Anträge an den Vorstand des Vereins bis zum 05. Januar
2017 schriftlich einzureichen.
Sollte die gem. § 8 unserer Satzung vorgeschriebene Zahl von 20 stimmberechtigten Mitgliedern nicht erreicht werden, wird für 20:00 Uhr eine erneute Versammlung einberufen. Diese Mitgliederversammlung ist dann in jedem Falle beschlussfähig.
Anschließend laden wir Sie ein zum Vortrag von
Dr. Insa Meinke
Leiterin Norddeutsches Klima-Büro, Geesthacht
„Klimawandel in Norddeutschland – wie ändert sich unser Seewetter“
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mitteilungen des Vorstandes:
Sollte sich Ihre Bankverbindung im letzten Jahr geändert haben, geben Sie dieses bitte Herrn Fischer (Tel. 0461/860426) oder dem Schriftführer (Tel. 0461/32211) oder unter
info@nautischer-verein-flensburg.de bekannt!
Vielen Dank !
Vorstand und Beirat wünschen allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Zufriedenheit.
Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen zur Mitgliederversammlung.
Ihr
Nautischer Verein Flensburg e.V.
Ehrenvorsitzender:
Herr Peter Kollmetz, Reedereidir. i.R.
Vorstand:
Vorsitzender:Herr Jürgen F. Jensen, Schiffsmakler
Stellv. Vors.: Herr Uwe Fuchs, Kapitän
Kassenführer: Herr Ingo Fischer, Reederei-Direktor
Schriftführer: Herr Christian Cieplik, Kaufmann
2. Schriftf.:Herr Bernd Gripp, Kaufmann
Beirat:
Herr Wolfgang Bühr, Dipl.-Ing.
Herr Hermann Burgwedel, Kapitän und Oberstudienrat a.D.
Herr Klaus Himmerkus, FKapt. a.D.
Herr Klaus Markmann, Justitiar IHK FL
Herr Joachim Werft, Dipl.-Ing.
Herr Werner Hagenauer, FKapt. a.D.
Herr Jürgen Mascow, FKapt. a.D, Kapitän
Herr Friedrich Nielsen, Studiendirektor a.D.
Kassenprüfer:
Herr Werner de Vries, Kapitän
Herr Friedrich Nielsen, Studiendirektor a.D.
Foto and made by:
Unser Verein zählt mehr als 200 Firmen, Bürgerinnen und Bürger aus Flensburg und Umgebung zu seinen Mitgliedern, deren gemeinsames Ziel es ist, das Verständnis für Schifffahrt und Häfen in der Region zu fördern und zu vertiefen. Cheap NFL Jerseys China Um das zu cheap jerseys erreichen, veranstalten wir jedes Jahr von Oktober bis April jeweils am 2. Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr „Nautische Abende“ mit Vorträgen über aktuelle maritime Themen. Veranstaltungsort ist das Restaurant „Borgerforeningen“ Flensburg, Holm 17, Gäste sind immer herzlich willkommen.
Höhepunkt des Jahres ist im März das „NAUTISCHE ESSEN“ mit mehr als 200 Teilnehmern aus Schifffahrt, Bundeswehr, Behörden, Politik und Kaufmannschaft. Den Festvortrag hält jeweils ein hochqualifizierter Vertreter aus der maritimen Szene Deutschlands.
Weiterhin begleiten wir die deutsche Schifffahrtspolitik kritisch, u.a. durch die Mitarbeit im Beratergremium „Ständiger Fachausschuss“ beim Deutschen Nautischen Verein Hamburg
Wir stehen allen an der Schifffahrt und Hafenwirtschaft Interessierten offen.